Inweltschutz

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Letzter Autor: induux Redaktion

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit lässt sich zu dem Begriff Inweltschutz zusammenfassen. Unter Inweltschutz versteht man alle Maßnahmen, die einen Umfeldbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglichen. Im Fokus stehen hier vor allem Maßnahmen des Hygiene-Clusters.
Synonym(e): umfeldbezogener Arbeitsschutz, umfeldbezogener Gesundheitsschutz



Hygieneinspektion – die vergleichende Luftkeimmessung wurde im Rahmen der Neufassung der VDI 6022 im Januar 2018 verpflichtend (Quelle: Gesa Hygiene-Gruppe)

Allgemein und Abgrenzung zum Umweltschutz

Analog zum Umweltschutz, der Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten (Nobel, 2011, S.143), beschreibt der Inweltschutz die Zusammenfassung aller Maßnahmen, die einen umfeldbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglichen, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Im Fokus stehen hierbei vor allem Maßnahmen der Hygiene-Cluster, die auf den Schutz von Personen und Gegenständen vor negativen Umwelteinflüssen abstellen. Die Verpflichtung zum Inweltschutz leitet sich hierbei aus diversen normativen und moralischen Standards ab.

Normative Grundlagen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - GG

Jede natürliche Person hat gemäß Art. 2 Abs.2 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es bringt somit zum Ausdruck, dass jeder Mensch das Recht auf Schutz vor negativen Einflüssen hat, welche seine Gesundheit in einem biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen. Das Gesetzt beschreibt somit ein Anrecht auf das Freisein von Verletzungen der physiologischen Gesundheit. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel Seuchenfall) kann per Gesetz von diesem Grundsatz abgewichen werden. Natürliche Personen haben jedoch das Recht freiwillig auf ihre körperliche Unversehrtheit zu verzichten.

Tiefenhygienische Behandlung einer Schalteinheit in einer Großküche
Tiefenhygienische Behandlung einer Schalteinheit in einer Großküche (Quelle: Gesa Hygiene-Gruppe)

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV

Paragraph 3a (Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten) Abs. 1 besagt: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen"

Somit ergibt sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers oder auch eines Gebäude- oder Anlagenbetreibers Risiken zu minimieren bzw. zu vermeiden, die der Gesundheit der Beschäftigten oder Personen in Gebäuden abträglich sind. Anwendung finden hierbei insbesondere die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie zum Beispiel die VDI-Richtlinien Reihen, VDMA-Richtlien, DIN-Normen, genossenschaftliche Richtlinien etc.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Die EU-Lebensmittel Verordnung besagt konkret, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Lebensmittelunternehmer liegt. Sie umfasst hierbei alle Stufen der Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion und betrifft somit Hersteller und Lebensmittelverarbeitende Betriebe gleichermaßen. Konkret besagt die Verordnung, dass eine gute Hygienepraxis auf Basis der HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) Grundsätze aufbaut.

Saubere Luft: Reinigung einer Filterkammer im Rahmen der Instandhaltung einer RLT-Anlage (Quelle: Gesa Hygiene-Gruppe)

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Laut KÜO sind Eigentümer und Betreiber von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig überprüfen und ggf. reinigen zu lassen.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Diverse Versicherungen treten im Schadensfall nur dann in Leistung, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen konnte, dass er alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr nach den aktuellen technischen Regeln durchgeführt hat. Solche Regelungen sind individuell mit der Versicherungsgesellschaft zu besprechen.

Moralische Grundlagen

Mitarbeiter-Wertschätzung und Unternehmensphilosophie

Einwandfreie Hygiene und vorbildlicher Gesundheits- bzw. Arbeitsschutz zeugt von sichtbarer Verantwortung und Wertschätzung der Unternehmensleitung für ihre Mitarbeiter. Die essenzielle Frage ist hierbei, wie von einem Mitarbeiter erwartet werden kann, saubere, ordentliche und einwandfreie Qualität und Leistung zu bringen, wenn er tagtäglich mit einem nicht ausreichenden Gesundheits- bzw. Arbeitsschutz konfrontiert ist. Ein ausreichendes Inweltschutzkonzept ist somit ein wichtiger Bestandteil einer motivierenden, wertschätzenden Unternehmensphilosophie.

Inweltschutz im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschreibt das betriebliche Gesundheitsmanagement als die Integration sämtlicher Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit. Viele Betriebliches Gesundheitsmanagement Maßnahmen knüpfen hierbei jedoch nur an die individuellen, Verhaltensbezogenen Komponenten an. Faktoren wie (physiologische) Gesundheitsbeeinträchtigungen durch externe Faktoren wie kontaminierte Luft, Lebensmittel, Schädlingsbefall etc. oder psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen, zum Beispiel wie Ekel vor unhygienischen Bedingungen, werden hierbei nicht betrachtet. Fallstudien haben gezeigt, dass zum Beispiel eine vorbildliche Sanitärhygiene (keine Gerüche, sauberer, frischer Eindruck der Sanitärräume) zu einer Reduktion der Krankheitstage führen kann.

Relevante Dienstleistungen

Inweltschutz Sanitär Reinigung
Sanitär Reinigung (Quelle: Gesa Hygiene-Gruppe)

Zu den Inweltschutz relevanten Dienstleistungen zählen:

  • Reinigung und Desinfektion von Zu- und Abluftanlagen
  • Hygieneinspektionen nach VDI 6022
  • Brandlastinspektionen nach VDI 2052 und BGR111
  • Wartung von Brandschutzklappe
  • Abdichtung von RLT-Anlagen
  • Raumklima-Studien und Raumklima-Messungen
  • Großküchenhygiene
  • Schädlingsbekämpfung und Schädlingsfreihaltung
  • Trinkwasseruntersuchungen
  • Sanitärhygiene
  • Waschraumausstattung
  • Ausstattung zur persönlichen Hygiene (z. B. Desinfektionsspender etc.)
  • Hygiene-Beratung und Hygiene-Audits
  • Qualifizierungsmessungen und Überwachungsmessungen in Reinräumen
  • Qualifizierungsmessungen und Überwachungsmessungen in Räumen des Gesundheitswesens (z. B. Operationsräume etc.)
  • Reinigung von Produktionsmaschinen
  • Hygiene-Schulungen
  • Dekontamination von Räumen und Betriebsstätten

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