Elektroauto
Letzter Autor: induux Redaktion
E-Kennzeichen
Nach dem neuen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) dürfen Halter von Elektrofahrzeugen dieses spezielle Nummernschild bei der Zulassungsstelle beantragen und damit Privilegien in einigen Kommunen nutzen, wie kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren.
Als privilegierte Fahrzeuge gelten nicht nur reine Elektromotor-getriebene Fahrzeuge, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge sowie aufladbare Fahrzeuge (Plug-In-Hybrid, Range Extender) mit max. 50 Gramm CO2 Ausstoß pro km oder einer rein elektrischen Mindestreichweite von mehr als 40 km. Mit dieser Mindestreichweite könne der überwiegende Teil der täglichen Kurzstrecken rein elektrisch zurückgelegt werden, lautet die Erklärung des Verkehrsministeriums für die Regelung. Mit dieser Verordnung soll eine nachhaltig umwelt- und klimafreundliche Mobilität gefördert werden.
Hamburg hat als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Autos mit E-Kennzeichen von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit.
Förderungen
Neben den Privilegien der E-Kennzeichen gibt es aber noch weitere Förderungen: Elektroautos sind zwischen 5 und 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, Dienstwagen mit Elektroantrieb müssen nicht mit dem vollen Listenpreis vom Mitarbeiter versteuert werden (der Betrag verringert sich um € je KWh) und außerdem ist das Strom-Betanken deutlich preiswerter als das Betanken mit Benzin oder Diesel.
Rennsport
Im Rennsport gibt es seit längerem eigene Rennen für E-Autos, siehe FIA-Formel-E-Meisterschaft