Aushangpflichtige Gesetze

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Jedes Unternehmen muss sogenannte Aushangpflichtige Gesetze, die Teil des Arbeitsrechts sind, ausliegen haben. Diese Gesetze müssen innerhalb des Betriebes allgemein zugänglich gemacht werden, um der Fürsorgepflicht seitens des Betriebes nachzukommen und auf diese Weise Geldbußen und Schadensersatzansprüche der Beschäftigten zu vermeiden. Ein großes Ziel der aushangpflichtigen Gesetze ist der Schutz der Arbeitnehmer oder mancher Arbeitnehmergruppen, manche Gesetze werden auch aufgrund der praktischen Bedeutung ausgehangen (bspw. Bundeselterngeld oder Elternzeitgesetz). Die Aushangpflicht besteht ab dem ersten Mitarbeiter und umfasst keine bestimmte Betriebsgrößen oder Ausnahmen.



Aushangpflichtige Gesetze
Aushangpflichtige Gesetze für Unternehmen


Warum müssen bestimmte Gesetze ausgehängt werden?
Mithilfe von Aushängen im Betrieb sollen Arbeitnehmer auf ihre Rechte hingewiesen werden. Aus diesem Grund bestehen vielzählige Vorschriften, die Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Gesetze auf diese Weise für den Arbeitnehmer erkenntlich zu machen. Je nach Regelung können die Rechte des Arbeitnehmers ausgelegt, ausgehängt oder durch spezielle Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Sie müssen in einer übersichtlichen Form und möglichst unkompliziert aufgeführt sein, damit es nicht zu Verständnisschwierigkeiten seitens des Arbeitnehmers kommt.

Da sich Regelungen und Gesetze häufig ändern, müssen auch die Aushänge ständig erneuert werden. Da dies mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sein kann, sind Bekanntmachungen über das Intranet sinnvoll.

Wo werden aushangpflichtige Gesetze ausgehängt?

Normalerweise sind solche Aushänge am Schwarzen Brett oder an anderen allgemein zugänglichen Orten wie der Kantine oder Pausenräumen zu finden. Oftmals werden aushangpflichtige Gesetze auch über das Intranet verbreitet. Nicht ausreichend jedoch ist das Hinterlegen im Lohn- oder Personalbüro, da jeder Mitarbeiter die Chance haben muss die Gesetze einzusehen und diese unbeaufsichtigt lesen zu können. Oft wird das Personalbüro, wenn es nicht besetzt ist, abgeschlossen und ist nicht zugänglich. Ebenso muss der Arbeitnehmer nicht um Vorlage bitten müssen, um Einsicht in die aushangpflichtigen Gesetze zu erhalten. Hat das Unternehmen mehrere Standorte, muss in jedem Standort ein Exemplar hinterlegt werden.

Verstöße gegen die Aushangpflicht

Die aushangpflichtigen Gesetze müssen bei Unternehmen ab einem Mitarbeiter ausgehängt werden.

Der Arbeitgeber kann sich bei schadensersatzpflichtig machen, sobald er die Aushangpflicht nicht berücksichtigt und ein Schaden durch diese verhindert hätte werden können. Bei den meisten Vorschriften ist die Verletzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bestraft werden kann. Im Fall des Arbeitszeitgesetzes z. B. können Arbeitgeber gemäß § 22 ArbZG mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Verstöße im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen etc. können eine Anfechtbarkeit der Wahl zur Folge haben.

Bei einer Missachtung oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren. Allerdings nur dann, wenn erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht, die nicht anders abgewendet werden kann.

Arbeitsschutz & Sicherheit

Grundsätzlich werden in der Arbeitsstättenverordnung die Anforderungen an die Sicherheit und Maßnahmen zum Arbeitsschutz geregelt, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Der Arbeitsschutz umfasst zwei Bereiche:

  • sozialer Arbeitsschutz: KSchG, MSchG, JArbSchG und ArbZG
  • technischer Arbeitsschutz: ArbSchG, ASiG

Das Ziel des Arbeitsschutzes ist die Arbeitssicherheit, um den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen.

Aushangpflichtige Gesetze

Folgende Gesetze müssen innerhalb eines Betriebes ausgehängt werden:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • gilt für alle Betriebe
  • Aushang oder Auslegung an öffentlichen Orten oder Veröffentlichung durch übliche Kommunikationstechnik
Arbeitsschutzvorschriften
  • je nach Branche, beispielsweise Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung
  • an geeigneter Stelle auslegen, aushängen oder zur Einsicht bereithalten
Betriebsvereinbarung
  • alle betroffenen Betriebe
  • an geeigneter Stelle auslegen
Arbeitszeitgesetz
  • alle betroffenen Betriebe bei Rechtsverordnungen, abweichenden Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen
  • an geeigneter Stelle zur Einsicht auslegen / aushängen
Heimarbeitsgesetz
  • Personen, die Heimarbeit abnehmen, weitergeben oder aufgeben
  • in Ausgaberäumen bzw. an der von der zuständigen Arbeitsbehörde bestimmten Stelle
Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Betriebe mit mindestens einem minderjährigen Arbeitnehmer
  • an geeigneter Stelle auslegen oder aushändigen
Ladenschlussgesetz
  • Inhaber einer Verkaufsstelle, in der mind. einer beschäftigt wird
  • an Verkaufstelle auslegen
Mutterschutzgesetz
  • Betriebe, die mind. drei Frauen beschäftigen
  • an geeigneter Stelle auslegen oder zu Einsicht aushändigen
  • bei Heimarbeiterinnen in Räumen der Ausgabe bzw. Annahme auslegen oder Zugänglichmachung in elektronischer Form
Tarifvertragsgesetz
  • tarifgebundene Arbeitgeber, bei Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages alle betroffenen Arbeitgeber
  • an geeigneter Stelle auslegen
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • alle Arbeitgeber
  • Unterrichtung, Hinweis auf Vorhandensein der UVV
  • Erläuterung zur konkreten praktischen Anwendung
Fünftes Vermögensbildungsgesetz
  • Arbeitgeber, die für einmalige Anlage vermögenswirksamen Leistungen einen Termin bestimmen
  • Bekanntgabe in geeigneter Form
Wahlen
  • betroffene Betriebe
  • nach jeweiliger Wahlordnung

Die IHK bietet auf verschiedenen Überblickseiten Details zum Regelungsgebiet, der Vorschrift (Paragraphen), dem Adressaten, der Art und Weise sowie dem exakten Inhalt (Gesetzestexte).

Weitere wichtige Gesetzestexte

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Gesetz soll verhindern, dass Personen aufgrund ihrer Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt in § 61b ArbGG, der aushangpflichtig ist, welchen Bedingungen eine Klage wegen Benachteiligung nach dem AGG unterliegt.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Dieses Regelwerk enthält Bestimmungen der regelmäßigen Arbeitszeit mit Sonderregelungen. Es will den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sowie die Rahmenbedingungen für flexiblere Arbeitszeiten verbessern. Es regelt u. a., dass die Mehrzahl der Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten muss, um sich auszuruhen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der den Beschäftigten vorliegen muss (§§ 612, 612a), macht Vorgaben zur Vergütung und zum Maßregelungsverbot.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Dieses Gesetz ist anzuwenden bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die Arbeitnehmer sind oder eine Berufsausbildung absolvieren. Diese Personengruppe unterliegt einem besonderen Schutz, weshalb für sie z. B. andere Arbeitszeitregelungen und Beschäftigungsverbote gelten.

Ladenschlussgesetz (LadSchlG)

Das Ladenschlussgesetz regelt Ladenöffnungszeiten unter Beachtung des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Zusammengefasst enthält das Gesetz Arbeitseinschränkungen und Regelungen zum Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter. Mit diesem Gesetz wird es schwangeren Frauen und Müttern in der Stillzeit, ermöglicht, ihre Beschäftigung fortzusetzen, ohne ihre eigene Gesundheit oder die Gesundheit ihres Kindes zu gefährden. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass Frauen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden dürfen.

Folgende Vorschriften sollten zusätzlich ausgehängt werden

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntVerkV)

Anbieter aushangpflichtiger Gesetze

Die Gesetzestexte lassen sich im Internet herunterladen und können dann ausgedruckt werden. Viele Verlage bieten gebundene Sammlungen all dieser Gesetzestexte an.

Forum Verlag Herkert
stellt entscheidungsrelevante Informationen in Form von Produkten oder Literatur für Geschäftskunden oder berufliche Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Unter anderem bietet der Verlag die aktuellste Ausgabe der aushangpflichtigen Gesetze, als Übersicht für Arbeitgeber, an.
Walhalla
Walhalla bietet Printprodukte und elektronische Publikationen für die Bereiche Öffentlicher Dienst, Verwaltung, Soziales und Gesundheit an. Im Online-Shop sind die aktuellen aushangpflichtigen Gesetzte Ausgabe 2019 erhältlich.
Haufe
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