Kran Leasing

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Krane können geleast werden, wenn ein Unternehmen kein Kapital in den Erwerb einer solchen Maschine investieren, sondern nur bestimmte Zeit nutzen möchte. Das Leasing steht für die unterschiedlichsten Krane zur Verfügung, wie z. B. für Schwenkkran.



Was ist Kran Leasing

Beim Kran Leasing kann der Leasing-Nehmer den gewünschten Kran über die Grundmietzeit nutzen und währenddessen Raten an die ausgewählte Leasing-Gesellschaft zahlen. Beim Leasing ist ein Kran überwiegend auf dem neuesten und zuverlässigsten Stand der Technik.

Für einen Autokran, Hochbaukran, Derrickkran, Hallenkran, Mobilkran, Portalkran, Raupenkran, Schwimmkran, Turmkran, Teleskopkran oder ein Spezialkran existieren Leasingangebote.

Leasingarten für Krane

Leasing-Teilamortisationsvertrag

Dieser Leasingvertrag bietet sich für Objekte mit langer Nutzungsdauer und hoher Wertbeständigkeit an. Bei diesem Vertragstyp wird während der vereinbarten Grundmietzeit nur ein von vornherein festgelegter Prozentsatz der Anschaffungskosten amortisiert. Der Leasingnehmer schuldet am Ende der Grundmietzeit den Restwert, also den nicht amortisierten Teil des Vertrages. Die Höhe des Restwertes ist abhängig von der Art der Nutzung und der Werthaltigkeit des Objektes und sollte sich an dem zu erwartenden Marktwert nach der Grundmietzeit orientieren.

Leasing-Vollamortisierungsvertrag

Ebenfalls ein klassischer Leasingvertrag. Der Vollamortisationsvertrag ist eine vielseitig verwendbare Vertragsform, die insbesondere dann gewählt wird, wenn am Ende der Leasingdauer die Entscheidung über die weitere Nutzung des Leasingobjektes frei sein soll. Dieser Vertragstyp ist für alle Objekte anwendbar, vorzugsweise aber für Objekte mit starkem Wertverfall.

Kündbarer Leasingvertrag

Dies ist ein flexibler Leasingvertrag mit variabler Nutzungsdauer und Anrechnung des Wiederverwertungserlöses auf die geleisteten Abfindungszahlungen. Der Vertrag eigent sich für Objekte, die einem schnellen, technologischen Fortschritt unterliegen, da man bereits bei Vertragsabschluss die Bedingungen bzw. Ausgleichsbeträge für eine eventuelle Laufzeitverkürzung erkennt. Der Vertrag muss in jedem Fall vom Kunden vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit mit festgelegter Frist gekündigt werden.

Leasingvertrag mit Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer (Mietkauf)

Bilanzierung beim Mietkäufer, der damit z. B. in den Genuss von Investitionszuschüssen kommen oder Ansparabschreibungen nutzen kann. Dies beinhaltet einen automatischen Eigentumsübergang bei Vertragsende.

Dies ist eine spezielle Form der Fremdfinanzierung, die unter dem wirtschaftlichen Aspekt einem Ratenkauf gleicht. Wie auch beim Ratenkauf ist beim Mietkauf der Käufer der wirtschaftliche Eigentümer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Krans verbleiben die Eigentumsrechte beim Leasinggeber. Der Käufer erlangt nach Bezahlung der letzten Rate auch das juristische Eigentum.

Vorteile

  • Finanzierung außerhalb der Bilanz und dadurch Verbesserung der Eigenkapital-Quote
  • Pay-as-you-earn: der Kran finanziert sich durch die erwirtschafteten Einnahmen
  • Liquiditätsvorteil, da die Anschaffung nicht direkt mit eigenen Mitteln finanziert werden müssen
  • Zahlung einer fixen Rate und damit hohe Planungssicherheit
  • Leasing-Raten sind steuerlich verrechenbar

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