Betriebliche Altersvorsorge

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAv) sorgt für den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Darunter werden alle finanziellen Leistungen verstanden, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zusagt. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gewährt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Umwandlung von Teilen des Gehalts für die betriebliche Altersversorgung.

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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Bis zu einer bestimmten Höhe können die Beiträge für die bAV unversteuert und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt entrichtet werden. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet konkret, der Arbeitgeber muss einen Teil vom Bruttolohn des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersvorsorge abführen. Man spricht dabei von der sogenannten Entgeltumwandlung.

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Teil seines monatlichen Arbeitsentgelts für die bAV zu verwenden.

Anspruch haben

  • unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Teilzeitkräfte
  • Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • angestellte Geschäftsführer

Ein Rechtsanspruch auf die bAV besteht besteht jedoch nur auf den Aufbau der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer selbst, sprich auf die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, sich an der der Altersvorsorge seiner Mitarbeiter durch einen Zuschuss zu beteiligen.

Vorgehen des Arbeitnehmers

  • Über die Art der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen (beim Chef oder der Personalabteilung) informieren
  • Bei Finanzierung des Arbeitgebers --> nichts wie los.
  • Wenn keine Finanzierung durch den Arbeitgeber: Hinweisen auf das Recht zur Entgeltumwandlung
  • Bei häufigen Stellenwechseln erstmal abwägen, ob sich eine Vorsorge über den Chef rentiert. Verträge können nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Alternativen

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge sind die Riester-Rente oder eine flexible Geldanlage.

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