Flurförderzeuge

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Letzter Autor: induux Redaktion

Flurförderzeuge sind Transportmittel, die Ware horizontal transportieren. Transportmittel, die vertikal transportieren (hängend oder über Schienen), werden flurfreie Fördermittel genannt.
Synonym(e): Flurförderfahrzeuge, Flurfördergeräte



Klassifizierung

BGHW klärt über Ergonomie und Sicherheit beim Fahren von Flurförderzeugen auf


Die am häufigsten verwendeten Begriffe sind Flurfördermittel und Flurförderzeug. Im Bereich Lagerlogistik werden Flurförderzeuge wie folgt unterschieden:

  • gleisgebundene Flurförderzeuge (z. B. Güterlore)
  • gleislose Flurförderzeuge (z. B. Ameise, Stapler)
  • Hebezeuge (z. B. Kräne)
  • Regalförderer - werden von der DGUV ausgeschlossen, weil sie durch Schienen an ein Regal gebunden sind und nicht frei fahren können

In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift der DGUV - vorher BGV D27 - wird festgehalten, dass Flurförderzeuge durch die Bauart folgende Kennzeichen aufweisen:

  1. Sie müssen durch Räder auf dem Flur laufen und frei lenkbar sein
  2. Ihre Aufgabe ist das Befördern, Ziehen, Schieben von Transportgütern
  3. Flurförderzeuge sollen innerbetrieblich genutzt werden können

Speziell Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sollen laut Unfallverhütungsvorschrift zusätzlich durch folgende Merkmale gekennzeichnet werden:

  1. zusätzlich zum Heben und Stapeln von Gütern sollen diese Transportmittel auch in Regale einlagern können
  2. müssen die Transportmittel in der Lage sein, Lasten auf- und abnehmen zu können

Weitere Geräte wie Bed Mover, Fahrerlose Transportfahrzeuge, Langläufer, Portalhubwagen, Reach-Stacker, Schmalgangstapler oder Zugmaschinen werden nach DGUV Vorschrift 68 auch noch zu den Flurförderzeugen hinzugerechnet.

Vorschriften

Damit Flurförderzeuge im Betrieb von den Mitarbeitern benutzt werden dürfen, müssen diese nach DGUV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften einhalten. Diese beinhalten eine Einweisung und - bei Transportmitteln mit Motor - einen Flurfördermittelschein soiwe eine Beauftragung in schriftlicher Form. außerhalb der DGUV gelten die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnisverordnung beim Führen von Flurförderzeugen.

Einteilung

Der VDI (verein Deutscher Ingenieure) hat eine Typeneinteilung Richtlinie 3586 erstellt, in der Flurförderzeuge in diese Gruppen eingeteilt werden:

  1. Handgeräte
  2. Benzin- & Treibgasgeräte
  3. Dieselfahrzeuge
  4. Elektro-Geh-Geräte
  5. Elektro-Stand-Geräte
  6. Elektro-Fahrersitz-Geräte
  7. Kommissioniergeräte

Jede Gruppe erhält ein Kurzzeichen. Zum Beispiel EAVI oder EFM.

Dieses setzt sich folgendermaßen zusammen: Der erste Buchstabe des Kurzzeichen ist der erste des Fahrantriebs. Der zweite Buchstabe ist der erste Buchstabe der Bedienungsart, der dritte Buchstabe ist der erste Buchstabe der Bauart des Geräts. Wenn ein vierter Buchstabe im Kurzzeichen auftaucht bedeutet das, dass es sich um ein fahrerloses Flurfördergerät handelt.

EFM = Elektro-Fahrersitz-Schubmaststapler

Gabelstapler

Gabelstapler mit Fahrersitz werden nach DIN 15140 in vier Hauptgruppen eingeteilt:

  1. Frontgabelstapler
  2. Schubmaststapler
  3. Vierwege-Gabelstapler
  4. Quergabelstapler

Ergonomie und Sicherheit

Bei den Einweisungen werden die Mitarbeiter darauf sensibilisiert vor allem die Sicherheitseinrichtungen des Transportmittels z. B. Fahrerrückhaltesysteme zu verwenden. Außerdem ist es wichtig die Sicherheitsabstände einzuhalten und eine gute Rundumsicht zu haben. Vernachlässigt wird oft die Ergonomie. Dabei ist diese wichtig für Arbeitssicherheit und Schutz vor Verletzungen.

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