Fahrrad Leasing

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Beim Fahrrad Leasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Dienstrad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln.



Was ist Fahrrad-Leasing?

Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.

Bei sehr geringen Monatsraten besteht die Möglichkeit, durch den steuerlichen Vorteil bis zu 40 % des regulären Kaufpreises einzusparen. Ein praktischer Nebeneffekt: Das Rad ist über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert.

Leasing-Variaten

Diensträder als Gehaltsplus

Wird das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn – als Gehaltsplus – zur Verfügung gestellt, fährt man damit kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett vom Arbeitgeber übernommen.


Diensträder als Gehaltsumwandlung

Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhält man einen Teil des Arbeitsentgelts als „Sachlohn“ – in diesem Falle das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über das Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate. Bei dieser Variante spart man bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf des Bikes.

Vorteile

  • kostengünstige Anschaffung
  • Förderung von Gesundheit und Umwelt
  • Senkung der Betriebskosten
  • Steuerliche Begünstigung
  • Vollständige private Nutzung

Kosten

Ob sich ein Jobrad lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer. Ebenso ist es abhängig davon, inwiefern sich der Arbeitgeber hinsichtlich Versicherung, Servicepaket oder auch einem generellen Zuschuss beteiligt und mit welchen Leasing-Anbieter er kooperiert.

Dauer der Laufzeit

Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate und ist vorher nicht kündbar. Man kann direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über den Arbeitgeber leasen. Alternativ kann das geleaste Bike nach Ablauf der 36 Monate im Normalfall durch ein Angebot des Leasinggebers gekauft werden. Dieses Angebot darf im Vorfeld aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Der tatsächliche Kaufpreis variiert bei den Leasinganbietern zwischen 10 bis 18 Prozent vom ursprünglichen oder dem unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (UVP).

Was passiert bei einer Kündigung?

Kündigung durch Arbeitgeber

Endet der Arbeitsvertrag während der Laufzeit des Leasingvertrages, hat dies jedoch keine Auswirkung auf den Bestand des Leasingvertrages zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer hat das Dienstrad aufgrund des endenden Arbeitsvertrags an den Arbeitgeber zurückzugeben. Das Fahrrad bleibt aber seitens der Leasinggesellschaft weiterhin dem Arbeitgeber überlassen und es müssen weiterhin die Leasingraten entrichtet werden. Als Mitarbeiter erhält man die Möglichkeit, das Fahrrad zu kaufen. Sofern man das Kaufangebot nicht annimmt, muss das Fahrrad an den Arbeitgeber zurückgegeben werden.

Kündigung durch Mitarbeiter

Als Mitarbeiter erhält man ein Ablöseangebot vom Leasing-Anbieter und muss das Fahrrad übernehmen. Eine Weiterführung des Leasing- bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad muss gekauft werden.

Man ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasings bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt.

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