Ölheizungen
Es stellt sich die Frage, ob heizen mit Heizöl noch zeitgemäß ist. Es kommt tatsächlich darauf an. Mit der Modernisierung einer Heizungsanlage und der Nutzung moderner Öl-Brennwerttechnik heizt man deutlich umweltbewusster und spart Kosten und wertvolle Ressourcen. Dennoch gilt: Ab 2026 ist der Einbau von Ölheizungen in Deutschland verboten - einige Ausnahmen von dieser Regel gibt es. Dazu gehört die Kombination der Ölheizung mit regenerativen Systemen. So gilt in Baden-Württemberg bei einer Modernisierung schon heute, dass mindestens 15 % erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Ab 2026 ist eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik und Solarthermie oder Photovoltaik.
Regeln bestehende und neue Ölheizungen
Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik dürfen auch über das Jahr 2025 hinaus weiter betrieben werden. Heizungsmodernisierungen mit Öl-Brennwerttechnik können daher weiterhin umgesetzt werden.
Ist der Einbau einer neuen Ölheizung erlaubt?
Bis Ende 2025 können alte Ölkessel ohne Einschränkung gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Das kann nach wie vor eine sinnvolle Investition sein, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduziert. Ab 2026 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen genutzt werden. Der Einbau einer Ölheizung ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Alle Ölheizungen, die bereits mit einer solarthermischen Anlage kombiniert sind, können jederzeit ausgetauscht werden, da die anteilige Versorgung mit erneuerbaren Energien bereits berücksichtigt ist.
Hinweis für Baden-Württemberg
Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist sicher bis Ende 2025 möglich, voraussichtlich auch länger. In Baden-Württemberg sind die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) schon heute zu beachten. Darin ist festgelegt, dass bei einer Modernisierung mindestens 15 % erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan.
Austauschpflicht Ölheizungen
Momentan gibt es keine generelle Austauschpflicht für Ölheizungen. Allerdings wird von Seiten des Gesetzgebers darauf gedrängt, Ölheizungen auszutauschen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Um dies zu forcieren, wurde im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch ein „Betriebsverbot“ für Ölheizungen ab 2026 definiert – allerdings mit vielen Ausnahmen. Interessant ist es allerdings, den Wechsel aktuell zu überlegen. Zahlreiche sehr attraktive Förderungen schaffen für Modernisierungen und neue Heizungen viele Vorteile. So kann sich eine Modernisierung in Kombination von Zuschüssen und Energieeinsparung schnell rechnen.
Wann muss meine Ölheizung getauscht werden?
Die Ölheizung muss getauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und mit einem Konstant-Temperatur-Kessel im Nennleistungsbereich zwischen 4 und 400 kw arbeitet.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zu tauschen?
Ja, die gibt es. Die Verpflichtung zum Tausch gilt nicht, wenn die Ölheizung ein typisches Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten beheizt, das der Eigentümer zum Stichtag 1.2.2002 selbst bewohnte. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1.2.2002 hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen.
Lohnt sich der Tausch einer Ölheizung?
In vielen Fällen ja. Denn zu den staatlichen Maßnahmen gehören nicht nur Pflichten, sondern auch umfangreiche Förderungen. Besonders für Betreiber von Ölheizungen gibt es hohe finanzielle Anreize für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heiztechnik. Es lohnt sich also, jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken. Denn nicht zuletzt durch die CO2-Bepreisung von Heizöl werden die Betriebskosten kontinuierlich steigen.