Unfallverhütungsvorschrift DGUV

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Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand spätestens alle 4 Jahre geprüft werden.

Auch oft gesucht: Unfallverhütungsvorschrift


Checkliste für elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und verhindern Sie weitreichende Schäden in Ihrem Unternehmen

Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Auf Grundlage dieser Richtlinie für den Sicherheits-Check ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich:

  • ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit,
  • ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustandes,
  • Schutz gegen elektrischen Schlag,
  • Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand,
  • Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung,
  • Energieeinsparung

zu prüfen. Nach Durchführung des Sicherheits-Check und Beseitigung festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachwerte wieder hergestellt.

Welche Anlagen und Geräte sind betroffen?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten. Als elektrische Geräte gelten z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Kantinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Handschweißgeräte usw.

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